Die Hochzeit bildet nicht nur im Wortsinne den Höhepunkt im Lebenslauf vieler Menschen.
Die Gemeinschaft nimmt die neu gebildete Zweisamkeit traditionell zum Anlass, den Akt der Vermählung mit vielerlei Bräuchen zu umrahmen. So bilden sie beim Austritt des Hochzeitspaares aus der Kirche oder dem Standesamt ein Spalier mit Gegenständen, die Bezug auf den Beruf oder das Ehrenamt des Paares nehmen, das Brautpaar muss gemeinsam einen Baumstamm durchsägen oder ein Herz aus einem aufgespannten Laken ausschneiden und der Bräutigam anschließend seine Frau hindurch tragen. Auch wenn diese Tradition heute im Zusammenhang mit der Vermählung sehr unterschiedlich und persönlich gestaltet wird, so bestimmen amtliche Vorgaben immer noch den Ablauf der Hochzeitsvorbereitung und -durchführung. Mit der europaweiten Einführung des Code Civile durch Napoleon vor rund 200 Jahren wurden Eheschließungen erstmalig durch die behördliche Registrierung amtlich anerkannt. Nach dem Ende der Napoleonischen Zeit und der damit einhergehenden Abschaffung dieses neuen Gesetzes wurden 1874 in Ostfriesland und 1876 im Jeverland das Personenstandsgesetz und damit die zivile Eheschließung wieder eingeführt. Bis dahin wurden Trauungen ausschließlich kirchlich vorgenommen und registriert.
Die Trauung in einem Standesamt ist überall üblich. Zum Beispiel gibt es auf Wangerooge und auf den meisten ostfriesischen Inseln seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert die Möglichkeit, auf dem Leuchtturm oder am Strand zu heiraten, um seinem Versprechen auf Treue einen besonders unvergesslichen Charakter zu verleihen. Dies wird heutzutage auch andernorts praktiziert. Unter Ostfriesen wird es immer beliebter, seine standesamtliche Trauung in einem geschichtsträchtigen Gebäude Ostfrieslands, wie dem der Ostfriesischen Landschaft, dem Kapitänshaus in Carolinensiel oder anderen reizvollen Häusern in der Region vorzunehmen.